§ 1 Geltungsbereich
Die Nutzung des easygo Shuttleservices und die angebotenen Leistungen unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
§ 2 Angebot
Sämtliche Angebote sind freibleibend.
Pauschalangebote gelten nur für den angefragten Auftrag.
§ 3 Vertragsabschluss
Eine Auftragsbestätigung erfolgt in der Regel sofort, spätestens jedoch innerhalb von 2 Tagen in Schriftform. Werden Leistungen erbracht, gilt der Vertrag als geschlossen. Kurzfristige Auftragsänderungen bedürfen, sofern sie den ursprünglich erteilten Auftragsumfang übersteigen, der Bestätigung. Bei einer durch den Kunden durchgeführten kurzfristigen Auftragsänderung ohne Bestätigung durch easygo Shuttleservice, haftet dieser für die daraus entstandenen Kosten.
§ 4 Beförderungsbedingungen
4.1 Beförderungsanspruch: Ein Anspruch auf Beförderung besteht grundsätzlich nur zu den vereinbarten Zeiten. Bei Abholung am vereinbarten Abholort des Fahrgasts kann der Fahrer nicht länger als 10 Minuten über die vereinbarte Abholzeit hinaus auf den Fahrgast/die Fahrgäste warten, um den Tages-Zeitplan einhalten zu können.
4.2 Abholung vom Flughafen /Hauptbahnhof: Die Ankunftszeit am Flughafen richtet sich nach der vom Fahrgast angegebenen Abholzeit plus Fahrtzeit. Die Abholzeit am Flughafen ist die planmäßige Ankunftszeit + ca. 25 Minuten für die Gepäckabholung. Über die Abflugs- und Ankunftszeiten des Flugzeugs informiert sich easygo Shuttleservice regelmäßig, auch über Verspätungen. Die Einhaltung des Flugplanes der jeweiligen Fluggesellschaften liegt außerhalb Einflussbereiches von easygo Shuttleservice. Ein Anspruch auf Beförderung besteht grundsätzlich nur für angemeldete Fahrgäste und zu den vereinbarten Zeiten, aber auch bei erheblicher Verspätung des Fluges ist easygo Shuttleservice dem Kunden gegenüber bemüht, ein Fahrzeug bereit zu stellen, allerdings können Wartezeiten im Rahmen des Zumutbaren (bis zu einer Stunde) nicht ausgeschlossen werden.
4.3 Tarifgestaltung:
Der Transferpreis beruht auf der von uns elektronisch ermittelten Distanz, liegt aber die Abholung außerorts von der jeweilige Postleitzahl, behält sich easygo Shuttleservice das Recht vor, einen angemessenen Zuschlag für die Abholung zu verlangen. Für Nachtfahrten und Fahrten an Sonn- und Feiertagen erhebt easygo einen Sonderzuschlag von je 10,– Euro (12,– Euro).
Der ermittelte Transferpreis ist pro Fahrt und pro Person zu verstehen. Pro Person wird ein Koffer und ein Handgepäckstück kostenlos befördert. Übergepäck wird nur nach Absprache befördert. Wenn der Fahrgast weitere nicht angemeldete Personen oder Koffer mitbefördern will, so sind diese nicht im Buchungspreis enthalten. Für jede weitere zu befördernde Person erhebt easygo Shuttleservice einen Zuschlag in Höhe von 10,– Euro (12,–Euro) bzw. für jedes nicht angemeldete Gepäckstück 5,– Euro.
Wenn der Fahrgast weitere Anfahrtsziele auf dem Weg zum Zielort bzw. vom Zielort zurück benötigt, so sind diese nicht im Buchungspreis enthalten. Für jeden weiteren gefahrenen Kilometer als die von uns ursprünglich elektronisch gemessene direkte Fahrtstrecke wird ein Betrag von 0,40 Euro (0,55 Euro) pro Kilometer fällig.
4.4 Nichtraucherschutz
Unsere Fahrzeuge sind rauchfrei, d. h. das Rauchen innerhalb des Fahrzeugs ist nicht gestattet.
4.5 Beförderung von Tieren: Die Beförderung von Tieren bedarf grundsätzlich der vorherigen Abstimmung mit easygo Shuttleservice.
§ 5 Beförderungsausschluss
Ausgeschlossen von der Beförderung sind
- Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen,
- Personen, die unter dem Einfluss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel stehen
- Personen, die das Rauchverbot im Fahrzeug missachten
- Personen mit Schusswaffen, es sei denn, dass sie zum Führen von Schusswaffen berechtigt sind (der Waffenschein ist unaufgefordert vorzulegen).Verletzt ein Fahrgast die ihm obliegenden Pflichten, kann er von der Beförderung ausgeschlossen werden. Der Entgeltanspruch auf den voraussichtlichen Auftragswert bleibt nach Beförderungsausschluss voll erhalten.
§ 6 Leistungen
Alle eingesetzten Chauffeure sind im Besitz der erforderlichen behördlichen Genehmigungen gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit den entsprechenden Durchführungsbestimmungen zum PBefG.
§ 7 Stornobedingungen
Umbuchungen, nachträgliche Änderungen und Stornierungen von vertraglich gebuchten Leistungen sind vor dem vereinbarten Fahrtbeginn möglich, sofern sie bis zum nachstehend genannten Zeitpunkt schriftlich bei uns gemeldet werden.
Umbuchungen und Änderungen von Aufträgen sind
- bis 48 Stunden vor Fahrtantritt kostenlos,
- werden bei bis zu 24 Stunden vor Fahrtantritt pauschal mit 10,– Euro,
- bei weniger als 24 Stunden vor Fahrtantritt mit pauschal 20,– Euro verrechnet.
Soweit nicht anders vereinbart, fallen für Stornierungen die folgenden Stornogebühren an:
- Bei Stornierung bis 24 Std. vor Fahrtantritt: 50 % des Auftragswertes;
- Weniger als 24 Std. vor Fahrtantritt: 100 % des Auftragswertes;
- Bei Nichterscheinen des Kunden zum vereinbarten Zeitpunkt = No show, werden 100 % des Auftragswertes fällig.
Maßgeblich bei Stornierungen, Umbuchungen und nachträglichen Änderungen ist das Datum des Eingangs bei easygo Shuttleservice (info [@] easygo-shuttleservice.de).
§ 8 Preise
Es gilt der im Angebot / Auftrag vereinbarte Preis, der mit Unterschrift desselben als angenommen gilt. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Auslagen werden dem Rechnungsbetrag hinzugerechnet.
§ 9 Zahlungsbedingungen
Der in der Buchungsbestätigung angegebene Preis ist bei Selbstzahlern bei Reiseantritt direkt in bar zu bezahlen muss mindestens 1 Tag vor Reiseantritt auf dem Bankkonto von easygo Shuttleservice eingegangen sein. Ab der 1. Mahnung wird eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 5,00 € erhoben.
§ 10 Haftung & Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich zur rechtzeitigen Mitteilung aller für die Leistungserbringung notwendigen Daten. Der Kunde verpflichtet sich zu einem sorgsamen Umgang mit dem befördernden Fahrzeug. Alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten. Den Hinweisen und Anweisungen des Fahrzeugführers ist unbedingt Beachtung zu schenken. Bei nicht vertragsgemäßem Verhalten des Kunden kann mit sofortiger Wirkung vom Beförderungsvertrag zurückgetreten werden. Der Vergütungsanspruch auf den Auftragswert bleibt hiervon unberührt. Zusätzlich besteht ein Schadensersatzanspruch, der sich aus dem nicht vertragsgemäßen Verhalten ergibt. Bei nicht vertragsgemäßem Verhalten des Kunden kann die Beförderung abgelehnt werden. Der Entgeltanspruch in Höhe des Auftragswertes besteht weiter.
§ 11 Haftung von easygo Shuttleservice
Die Haftung voneasygo Shuttleservice für Vertragsverletzung und aus Delikt beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach Maßgabe der zur Deckung dieser Risiken abgeschlossenen Haftpflicht- und Unfallversicherung. Voraussetzung ist grob fahrlässige oder vorsätzliche Schadenverursachung durch easygo Shuttleservice oder deren Fahrpersonal. easygo Shuttleservice haftet nicht für die Folgen von Verspätungen durch unvorhergesehene Verkehrsdichte, Staus oder höhere Gewalt. Darüber hinaus haftet easygo Shuttleservice nur im Rahmen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
§ 12 Datenschutz
Der Kunde wird gemäß § 33 Abs.1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darauf hingewiesen, dass die zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Daten in maschinenlesbarer Form gespeichert und verarbeitet werden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
§ 13 Allgemeine Bestimmungen: salvatorische Klausel, Erfüllungsort, Gerichtsstand
13.1 Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen unberührt.
13.2 Erfüllungsort ist Tuttlingen.
13.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder mit Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben – auch bei Wechsel- und Scheckklagen – ist Tuttlingen. easygo Shuttleservice kann den Kunden auch bei dem für seinen Sitz zuständigen Gericht verklagen.